Anwalt des Kindes

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Über mich

Kinder benötigen in familiengerichtlichen Verfahren eine unabhängige Stimme – jemand, der ihre Bedürfnisse erkennt, ernst nimmt und rechtlich fundiert vertritt.
Als zertifizierter Verfahrensbeistand mit einem Bachelor of Laws (LL.B.) begleite ich Kinder und Jugendliche gemäß § 158 FamFG – neutral, empathisch und fachlich kompetent.

Seit Januar 2025 bin ich zudem als Amtsvormund für unbegleitete minderjährige Geflüchtete im Jugendamt tätig. Auch dort setze ich mich tagtäglich mit Verantwortung und Haltung für das Wohl junger Menschen ein.

Ein zentraler Bestandteil meiner Arbeit ist die Ermittlung des Kindeswillens – also dessen, was das Kind subjektiv möchte. Bei Kindern ab etwa drei Jahren erfolgt dies durch direkte, kindgerechte Gespräche. Bei jüngeren Kindern beobachte ich gezielt ihr Verhalten und die Interaktionen mit Bezugspersonen, um nonverbale Signale zu erfassen und zu deuten. Diesen subjektiven Willen gleiche ich mit dem objektiven Kindeswohl ab mit dem, was aus entwicklungspsychologischer und rechtlicher Sicht dem Schutz, der Förderung und der Stabilität des Kindes dient.

Leistungen

Vertretung von Kindern in Sorge-, Umgangs- oder Gewaltschutzverfahren. Ich höre zu, kläre auf und formuliere ihre Interessen für das Gericht.

Altersgerechte Gespräche, Erklärung des Ablaufs, gemeinsame Vorbereitung von Anhörungen.

Schriftliche Stellungnahmen zu Bedürfnissen, Wünschen und Risiken, basierend auf Gesprächen mit Kind, Eltern und Fachstellen.

Ausgeprägtes Netzwerk für ganzheitliche Lösungen: Koordination mit Jugendhilfe, Schule und Fachstellen

Rechtliche Vertretung unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter – Sicherung von Schutz, Aufenthalt & Integration.

Unterstützung des Kindes nach Abschluss des Verfahrens – z. B. beim Wechsel in neue Lebenssituationen oder Betreuungssysteme.

Für Kinder und Jugendliche

Hallo :)

Ich bin dein Verfahrensbeistand – ein schwieriges Wort. Deshalb erkläre ich dir kurz, was das bedeutet.

Wenn nicht klar ist, was für dich am besten ist, hilft ein Gericht dabei, das herauszufinden. Dafür möchte das Gericht auch wissen, wie es dir geht, was du brauchst und was du dir wünschst.

Und genau dafür bin ich da.

Ich bin nicht auf der Seite von Mama oder Papa, sondern auf deiner. Ich höre dir zu, spreche mit dir und erkläre dir, was gerade passiert. Du kannst mir sagen, was du denkst oder fühlst – du musst aber nicht.

Ich teile dem Gericht mit, was dir wichtig ist – damit deine Sicht gehört wird.

Ich spreche auch mit Menschen, die dich gut kennen – zum Beispiel mit Mama oder Papa, manchmal auch mit der Schule oder anderen, die dir helfen.

Als zertifizierter Verfahrensbeistand vertrete ich Kinder und Jugendliche in familiengerichtlichen Verfahren gemäß § 158 FamFG – unabhängig, einfühlsam und mit juristischer Fachkompetenz. Mein Ziel ist es, die Stimme des Kindes hörbar zu machen und sicherzustellen, dass seine Bedürfnisse im Verfahren ernst genommen werden.