Über mich
Kinder benötigen in familiengerichtlichen Verfahren eine unabhängige Stimme – jemand, der ihre Bedürfnisse erkennt, ernst nimmt und rechtlich fundiert vertritt.
Als zertifizierter Verfahrensbeistand mit einem Bachelor of Laws (LL.B.) begleite ich Kinder und Jugendliche gemäß § 158 FamFG – neutral, empathisch und fachlich kompetent.
Seit Januar 2025 bin ich zudem als Amtsvormund für unbegleitete minderjährige Geflüchtete im Jugendamt tätig. Auch dort setze ich mich tagtäglich mit Verantwortung und Haltung für das Wohl junger Menschen ein.
Ein zentraler Bestandteil meiner Arbeit ist die Ermittlung des Kindeswillens – also dessen, was das Kind subjektiv möchte. Bei Kindern ab etwa drei Jahren erfolgt dies durch direkte, kindgerechte Gespräche. Bei jüngeren Kindern beobachte ich gezielt ihr Verhalten und die Interaktionen mit Bezugspersonen, um nonverbale Signale zu erfassen und zu deuten. Diesen subjektiven Willen gleiche ich mit dem objektiven Kindeswohl ab mit dem, was aus entwicklungspsychologischer und rechtlicher Sicht dem Schutz, der Förderung und der Stabilität des Kindes dient.
Leistungen
Vertretung von Kindern in Sorge-, Umgangs- oder Gewaltschutzverfahren. Ich höre zu, kläre auf und formuliere ihre Interessen für das Gericht.
Altersgerechte Gespräche, Erklärung des Ablaufs, gemeinsame Vorbereitung von Anhörungen.
Schriftliche Stellungnahmen zu Bedürfnissen, Wünschen und Risiken, basierend auf Gesprächen mit Kind, Eltern und Fachstellen.
Ausgeprägtes Netzwerk für ganzheitliche Lösungen: Koordination mit Jugendhilfe, Schule und Fachstellen
Rechtliche Vertretung unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter – Sicherung von Schutz, Aufenthalt & Integration.
Unterstützung des Kindes nach Abschluss des Verfahrens – z. B. beim Wechsel in neue Lebenssituationen oder Betreuungssysteme.